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Selbstständige · Freiberufler · InhaberDer Betrieb hängt an Ihnen.
Und Sie an nichts?
Als Angestellter zahlt erst der Arbeitgeber weiter, dann die Krankenkasse. Als Selbstständiger fällt bei Krankheit sofort das Einkommen weg, oft der ganze Betrieb mit. Und eine gesetzliche Rente haben viele kaum. Darum geht es hier.
Krank, berufsunfähig,
Rente.
Die Reihenfolge ist kein Zufall. Was kurzfristig passiert, kann den Betrieb am schnellsten treffen.
Krankentagegeld
Zahlt einen festen Betrag pro Tag, wenn Sie krank sind. Je nach Karenzzeit ab der zweiten Woche, ohne Höchstdauer bis zur Rückkehr in den Job oder zur Berufsunfähigkeit. Bei Gewerbetreibenden bis 70 % des Gewinns.
Berufsunfähigkeit
Eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben können. Auch für Selbstständige und Freiberufler. Mehr zur BU
Basisrente
Eine der wenigen staatlich geförderten Vorsorgen für Selbstständige. 2026 sind Beiträge bis 30.826 € (ledig) bzw. 61.652 € (verheiratet) als Sonderausgaben absetzbar.
Quellen: allianz.de/gesundheit/krankenzusatzversicherung/krankentagegeld, /vorsorge/berufsunfaehigkeitsversicherung, /vorsorge/ruerup-rente, abgerufen am 13.10.2026. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen. Keine Steuerberatung.
Klein anfangen geht.
Gerade am Anfang ist das Geld knapp. Bei der Basisrente gibt es eine Variante für Gründer, die mit einem niedrigeren Beitrag startet und später ansteigt. Beim Krankentagegeld senkt eine längere Karenzzeit den Beitrag.
Wichtig ist, dass überhaupt etwas da ist. Ausbauen können wir später, wenn der Betrieb läuft.
Einmal durchrechnen, was fehlt.
Was brauchen Sie im Monat, wenn Sie ausfallen? Und was ist schon da? Das klären wir in einem Termin.